Während des Wochenbettes haben Sie in den ersten 12 Wochen nach der Geburt Anspruch auf Hebammenhilfe nach ambulanter Geburt oder im Anschluss an Ihren Krankenhausaufenthalt. Darüber hinaus können Sie weitere Beratungen in Anspruch nehmen, bis Ihr Baby neun Monate alt ist bzw. bis zum Ende der Stillzeit.
In der frühen Wochenbettbetreuung beobachte ich die Entwicklung Ihres Babys, die eventuell auftretende Neugeborenengelbsucht, das Trinkverhalten und berate bezüglich Nabel- und Säuglingspflege. Wenn noch erforderlich, entnehme ich Ihrem Kind das Blut zur Früherkennungsuntersuchung von Stoffwechselerkrankungen.
Ich begleite Sie durch das Wochenbett mit seinen körperlichen und seelischen Veränderungen.
Ich kontrolliere die Gebärmutterrückbildung, die Heilung einer evtl. Dammverletzung oder Kaiserschnittnarbe und gebe Ihnen Anleitung zur Rückbildungsgymnastik und Haltungsschulung. Eine Bauchmassage und - wenn erforderlich - der therapeutische Verschluss eines Bauchdeckenspaltes fördern ebenso Ihr körperliches Wohlbefinden.
Ich unterstütze Sie beim Aufbau der Stillbeziehung und kläre alle Fragen, die sich daraus ergeben.
Wenn Sie Ihr Baby mit Flaschennahrung ernähren möchten, helfe ich Ihnen bei der Auswahl einer geeigneten Säuglingsmilch und passenden Trinksaugern. Gerne gebe ich Ihnen Tipps, wie der Nahrungsaufbau gut gelingt.
Weitere Beratungsthemen sind das Schlafverhalten des Babys, Blähungen, Vorsorgeuntersuchungen, Rachitisprophylaxe, Ernährung, Familienplanung u.v.m.
Auch nach Ablauf des Wochenbettes bleibe ich Ihre Ansprechpartnerin zu Fragen der Säuglingsernährung, Einführung der Beikost und bei Stillschwierigkeiten.
Gerne besuche ich Sie zu einem Vorgespräch, um mit Ihnen den Ablauf des bevorstehenden Wochenbetts zu besprechen.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich bereits ab der
12. Schwangerschaftswoche für die Wochenbettbetreuung
anmelden sollten!
Die Kosten werden von der Krankenkasse getragen.
Rückbildungsgymnastikkurse
In den Räumen der Hebammenpraxis biete ich regelmäßig dienstags vormittags Rückbildungsgymnastikkurse an.
Termine und Anmeldung unter www.hebamme-ab.de
Zusatzangebot Babymassage
Gerne zeige ich Ihnen, wie Sie Ihr Baby mit verschiedenen Techniken massieren können. Man beginnt damit, wenn das Baby ca. 6 Wochen alt ist. Vorrangig sollte die Babymassage einfach nur Spaß machen. Obwohl man die Babymassage nicht als Therapie betrachtet, gibt es viele Gründe, sie durchzuführen:
• Stärkung des Immunsystems
• Entspannung und Schlafförderung
• Stärkung der Muskulatur und Förderung der Koordination
• Intensivierung des Bondings und der Kommunikation
• Linderung von Blähungen und Koliken
• Förderung des Körperbewusstseins und Ausgleich von leichten Defiziten
Tätigkeit als Familienhebamme*
Zusätzlich habe ich eine Weiterbildung zur Familienhebamme absolviert, um im Rahmen der Bundesinitiative „Frühe Hilfen“ tätig zu werden.
* Familienhebammen werden von Schwangeren, Müttern und Familien gebraucht, die sich in einer besonderen Situation befinden. Diese Unterstützung findet immer zusätzlich oder im Anschluss zur regulären Hebammenbetreuung statt. Die besondere Situation kann ganz unterschiedlich sein:
• Vielleicht sind Sie mit der neuen Familiensituation nicht so uneingeschränkt
glücklich, wie Sie es sich gewünscht haben.
• Wenn Ihr Kind zu früh geboren oder behindert ist.
• Wenn Sie selbst chronisch krank sind.
• Es können Konflikte mit dem Partner sein, die so schwerwiegend sind, dass sie
die Versorgung des Kindes beeinträchtigen.
• Alte oder neue Probleme mit Gewalterfahrungen oder mit Drogen
• Schwierigkeiten, für den eigenen Unterhalt oder den des Kindes/der Kinder
zu sorgen.
Sie sehen, es gibt verschiedene Gründe, Kontakt zu einer Familienhebamme aufzunehmen. Im Gegensatz zur originären Hebammenarbeit, die nach den ersten Lebenswochen nur noch sporadisch in Anspruch genommen wird, kommt die Familienhebamme zu den Müttern oder Familien in besonderen Lebenssituationen regelmäßig weiter, durchaus, bis das Kind ein Jahr alt ist.
Diese Leistung wird von der „Koordinierungsstelle Frühe Hilfen und Vernetzung“ (KoKi) des Landratsamtes Aschaffenburg oder der Stadt Aschaffenburg unkompliziert in die Wege geleitet und ist für Sie kostenfrei.